Private Chatgruppe – menschenverachtende und beleidigende Äußerungen – außerordentliche Kündigung – Sachvortragsverwertungsverbot – Vertraulichkeitserwartung (Urteil vom 24.08.2023, 2 AZR 17/23)
Die DSGVO regelt die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen auch im Verfahren vor den nationalen Zivilgerichten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Ausübung der ihnen durch das nationale Recht übertragenen gerichtlichen Befugnisse erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b DSGVO auf Grundlage des Rechts des Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt (Rn. 16 f.).
BAG, BB 2024, 1272-1278 (Urteil vom 24.08.2023, 2 AZR 17/23)
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