Prospekthaftung – keine Übertragung der Grundsätze über die Beeinflussung der Anlageentscheidung aufgrund von Prospektfehlern auf Ausführungen im Prospekt (Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17)
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler auch ohne Kenntnisnahme des Prospekts durch den Anleger für die Anlageentscheidung ursächlich wird, wenn der Prospekt entsprechend dem Vertriebskonzept der Fondsgesellschaft von den Anlagevermittlern als Arbeitsgrundlage verwendet wird, weil dann die Anleger auf andere als die im Prospekt genannten Risiken nicht hingewiesen werden konnten (Festhaltung an BGH, …
BGH, BB 2018, 2002-2003 (Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17)
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