Prüfung der CSR-Berichterstattung durch den Aufsichtsrat
Große Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern werden bereits für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, eine nicht-finanzielle Erklärung zu veröffentlichen. Am 9.3.2017 hat der Deutsche Bundestag hierzu in 2./3. Lesung das Corporate-Social-Responsibility- (CSR-)Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Ein Kernpunkt der gesetzgeberischen Diskussion zur Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie von 2014 stellte die Einbettung der Verantwortlichkeiten für die CSR-Berichterstattung in das zweistufige deutsche Vorstands-/Aufsichtsrats-Modell dar. …
Lanfermann, BB 2017, 747-750
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Betriebs-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.