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BB 2022, 2800
OLG München 
Qualifiziert nachlässiger unrichtiger Bestätigungsvermerk auch gegenüber Derivate-Anlegern sittenwidrig und vom Schutzzweck des § 826 BGB umfasst (Beschluss vom 23.09.2022, 13 U 3614/22)

In den Schutzbereich des § 826 BGB sind auch Erwerber von Aktienanleihen miteinbezogen, für die auch ohne Prospektbezug bei fehlerhaft erteilten Bestätigungsvermerken die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt.

OLG München, BB 2022, 2800 (Beschluss vom 23.09.2022, 13 U 3614/22)

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