Quotale Auflösung von Wertkorrekturposten in Ergänzungsbilanz bei Veräußerung eines Teil-Mitunternehmeranteils – Erfassung des Gewinns als Veräußerungsgewinn (Urteil vom 03.09.2020, IV R 29/19)
NV: Veräußert der Mitunternehmer einer Personengesellschaft einen Teil seines Mitunternehmeranteils, sind die in einer für ihn gebildeten Ergänzungsbilanz enthaltenen Korrekturposten quotal zum veräußerten Teilanteil erfolgswirksam aufzulösen (Anschluss an BFH-Beschluss vom 06.08.2019 – VIII R 12/16, BFHE 265, 521, BStBl II 2020, 378 [BB 2019, 2994 Ls m. BB-Komm. Münch]).
BFH, BB 2021, 626 (Urteil vom 03.09.2020, IV R 29/19)
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