Referentenentwurf zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie – Was kommt auf die Verpflichteten zu?
Lange erwartet wurde der am 15.12.2016 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte Referentenentwurf zum neuen Geldwäscherecht. Bis zum 30.12.2016 hatten die Länder, die Verbände und die Öffentlichkeit Zeit zur Stellungnahme. In dieser Konsultationsphase sowie dem kommenden Gesetzgebungsverfahren können weitere Änderungen vorgenommen werden. Neben der vollständigen Neufassung des GwG führt das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie auch zu Änderungen der relevanten geldwäscherechtlichen Vorgaben insbesondere in AO, …
Zentes/Glaab, BB 2017, 67-73
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