Reform der Hinzurechnungsbesteuerung – Auswirkungen des § 7 Abs. 4 S. 2 AStG-E bei Fondsinvestments
Im Rahmen der geplanten Reform der Hinzurechnungsbesteuerung ist eine Regelung in Bezug auf Personengesellschaften vorgesehen, welche die Vermutung aufstellt, dass sämtliche Gesellschafter nahestehende Personen sind. Dies hat zur Folge, dass die von der Personengesellschaft gehaltene Zwischengesellschaft i. S. d. AStG-E in vielen Fällen beherrscht wird und somit die Hinzurechnungsbesteuerung ungeachtet der individuellen Beteiligungshöhe des deutschen Gesellschafters Anwendung finden kann. …
Gütle/Sotta, BB 2021, 224-229
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