Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung – Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem 1.1.2023 – Formunwirksamkeit einer per Telefax eingereichten Klage – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ([unbekannt] vom 28.06.2023, 2 K 6/23)
Zu Leitsatz 1: Es bedurfte vorliegend keiner Entscheidung darüber, ob die Rechtsprechung des BFH, die zum Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit der Übermittlung der Klage mittels eines elektronischen Dokumentes gem. § 52a FGO ergangen ist, auch auf das Fehlen von Angaben zu § 52d FGO übertragbar ist. (Rn. 37) (Rn. 40)
FG Hamburg, StB 2023, 343-356 ([unbekannt] vom 28.06.2023, 2 K 6/23)
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