“Sale and rent back” – Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen bzw. wucherähnlichen Rechtsgeschäfts bei einem kombinierten Kauf- und Mietvertrag (Urteil vom 16.11.2022, VIII ZR 290/21)
a) Zur Frage des Vorliegens eines nach § 34 Abs. 4 GewO verbotenen Rückkaufshandels im Falle des gewerbsmäßigen Ankaufs von Kraftfahrzeugen und deren anschließender Vermietung an den Verkäufer – “sale and rent back” (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 – I ZR 179/07, NJW 2009, 3368 Rn. 19 ff. [WRP 2009, 1513]; BVerwGE 173, 108 Rn. 10 ff.).
BGH, BB 2023, 396-403 (Urteil vom 16.11.2022, VIII ZR 290/21)
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