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BB 2020, 1403
BAG 
Schadensersatz wegen unwirksamer räumlicher Versetzung durch Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten (Urteil vom 28.11.2019, 8 AZR 125/18)

Befolgt der Arbeitnehmer eine unwirksame Versetzung, ist der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Ersatz der zusätzlichen Reisekosten des Arbeitnehmers verpflichtet, die für die Fahrten von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, an den er versetzt wurde, entstehen.

BAG, BB 2020, 1403-1408 (Urteil vom 28.11.2019, 8 AZR 125/18)

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