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BB 2018, 1812
BGH 
Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter unterliegen nicht den Verjährungshöchstfristen des BGB (Beschluss vom 21.06.2018, IX ZR 171/16)

Die Verjährungshöchstfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind auf Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters nicht anwendbar.

BGH, BB 2018, 1812 (Beschluss vom 21.06.2018, IX ZR 171/16)

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