Schiedsfähigkeit I, II oder III – Ob Ihr Recht habt oder nicht, sagt Euch der BGH
In der GmbH ist die Rechtslage seit der “Schiedsfähigkeit II”-Entscheidung des BGH vom 6.4.2009 eindeutig. Sollen Beschlussmängelstreitigkeiten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen sein, muss die Schiedsvereinbarung bestimmte inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Abrede sittenwidrig und damit nichtig. Mit Beschluss vom 6.4.2017 (I ZB 23/16 – Schiedsfähigkeit III) überträgt der BGH seine Rechtsprechung aus “Schiedsfähigkeit II” nun “im Grundsatz” auch auf Personengesellschaften. …
Baumann/Wagner, BB 2017, 1993-1997
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