Selektivvertrieb – ein Luxusphänomen?
In seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung zur Rechtssache Coty stellte der Europäische Gerichtshof am 6.12.2017 die Weichen für eines der “Hot Topics” des Europäischen Vertriebskartellrechts: Darf ein Hersteller den Händlern innerhalb des von ihm organisierten Selektivvertriebssystems untersagen, die Vertragswaren über Plattformen Dritter wie beispielsweise Amazon oder eBay zu vertreiben? Mit seinem Urteil stärkte der EuGH jedenfalls den Herstellern von Luxusgütern den Rücken: Plattformverbote zur Sicherstellung des Luxusimages fielen, …
Siegert, BB 2018, 131-137
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