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BB 2020, 544
BFH 
Sonderumlagen als Gewinnminderungen i. S. des § 8b Abs. 6 S. 2 i.V. m. Abs. 3 S. 3 KStG (Beschluss vom 22.05.2019, I R 16/17)

Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V. m. Abs. 3 Satz 3 KStG.

BFH, BB 2020, 544-546 (Beschluss vom 22.05.2019, I R 16/17)

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