Sozialplanabfindung – Höchstbetragsregelung – betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz (Urteil vom 08.02.2022, 1 AZR 252/21)
Eine Regelung in einem Sozialplan, die für Abfindungen einen Höchstbetrag vorsieht (sog. Höchstbetragsregelung), benachteiligt ältere Arbeitnehmer regelmäßig nicht iSv. § 3 Abs. 2 AGG mittelbar, wenn die Abfindung die durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehenden Nachteile spürbar abmildert und nur die Begünstigung begrenzt, die diese Arbeitnehmergruppe durch eine besondere Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit im Rahmen der Abfindungsberechnung erfahren hat (Rn.…
BAG, BB 2023, 189-192 (Urteil vom 08.02.2022, 1 AZR 252/21)
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