Sperrwirkung aus Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000 für § 1 AStG 2003 bei Verbindlichkeitsrückstellung für Inanspruchnahme als Bürgin (Urteil vom 23.11.2017, 3 K 2804/15)
Der abkommensrechtliche Grundsatz des “dealing at arm's length” nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: nach Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich) ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten (hier: nach § 1 Abs. 1 AStG) nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: der Darlehenszins) seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält. …
FG Baden-Württemberg, BB 2018, 1074 (Urteil vom 23.11.2017, 3 K 2804/15)
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