StB-Kommentar zu BVerfG, Beschluss vom 06.12.2022, 2 BvL 29/14
Von 1977 bis Ende 2000 galt im Körperschaftsteuerrecht das sog. “Anrechnungsverfahren”, das auf der Ebene der Körperschaft zwei Steuersätze vorsah: Den Thesaurierungssteuersatz von zuletzt 40 % für einbehaltene und nicht ausgeschüttete Gewinne sowie den zuletzt 30 % betragenden Ausschüttungssteuersatz. Die Differenz zwischen der Tarifbelastung für einbehaltene und nicht ausgeschüttete Gewinne sowie die reduzierte Ausschüttungsbelastung führte im Fall der Ausschüttung zu einer Minderung der von der Körperschaft zu entrichtenden Körperschaftsteuer.…
Schmittmann/Milošević, StB 2023, 119-120
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