Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF – Entscheidungserheblichkeit einer dem Großen Senat vorgelegten Rechtsfrage (Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15)
Mit dem unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 IV A 6-S 2140-8/03 (BStBl I 2003, 240 [BB 2003, 2049]; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 6-S 2140/07/10001-01,482 BStBl I 2010, 18; sog. Sanierungserlass) vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer verstößt das BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.…
BFH, BB 2017, 481-488 (Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15)
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