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BB 2019, 1253
BFH 
Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei “total buy out”–Vertrag (Urteil vom 24.10.2018, I R 69/16)

Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i. S. eines “total buy out” gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.

BFH, BB 2019, 1253-1256 (Urteil vom 24.10.2018, I R 69/16)

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