Steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften gegenüber Überschusseinkünften für das Jahr 2007 verfassungswidrig (Beschluss vom 08.12.2021, 2 BvL 1/13)
Mit Hilfe des Steuerrechts verfolgte außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele sind nur dann geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Be- oder Entlastungen zu liefern, wenn entweder Ziel und Grenze der Lenkung tatbestandlich vorgezeichnet sind oder das angestrebte Förderungs- oder Lenkungsziel jedenfalls von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen wird.
BVerfG, BB 2022, 605-616 (Beschluss vom 08.12.2021, 2 BvL 1/13)
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