Steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer landwirtschaftlich tätigen GbR nach unentgeltlicher Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebs auf die GbR – Zur Anwendbarkeit des Entnahmeprivilegs nach § 13 Abs. 5 EStG bei Wohnbebauung des entnommenen Grundstücks ([unbekannt] vom 07.08.2020, 13 K 378/19)
Wird durch die Bebauung zu eigenen Wohnzwecken ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen, ist das Entnahmeprivileg des § 13 Abs. 5 EStG auf den durch eine Verletzung der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG entstandenen Übertragungsgewinn nicht anzuwenden.
FG Baden-Württemberg, BB 2021, 242 ([unbekannt] vom 07.08.2020, 13 K 378/19)
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