Strengere Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Nach allgemeiner Ansicht soll das Image der Makler und Immobilienverwalter verbessert werden. Die von der Branche zur Selbstregulierung getroffenen Maßnahmen (bspw. in Form einer freiwilligen Zertifizierung oder der Vergabe von Gütesiegeln) sind aus Sicht der Bundesregierung gescheitert. Unter dem (gern bemühten) Deckmantel des Verbraucherschutzes soll die Qualität der Leistungen von Maklern und Immobilienverwaltern nun mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum erhöht werden. …
Hanke, BB 2017, 1032-1035
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