Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschlag: Diskriminierung durch Gleichbehandlung?
Eine jüngste Entscheidung des EuGH (19.10.2023 – C-660/20, juris – Lufthansa CityLine) lässt aufhorchen: “Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten.” Die Überschrift schon der Pressemitteilung erregt Aufmerksamkeit. Denn das Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte ist hier nur unvollständig wiedergegeben: Eine Benachteiligung ist nach § 4 Nr.…
Thüsing/Mantsch, BB 2023, 2676-2679
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