Thüringer LAG: Nichtigkeit einer Betriebsratswahl wegen willkürlicher Wählerliste (Beschluss vom 24.06.2020, 4 TaBV 12/19)
Ein besonders grober und offensichtlicher zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führender Verstoß kann vorliegen, wenn ein Wahlvorstand offensichtlich ungeeignete, unvollständige Informationen unklarer Herkunft (hier: im Betrieb kursierende Telefonliste unklarer Herkunft und Datierung) in eine Wähler*innenliste übernimmt, ohne den Versuch zu unternehmen, zu prüfen, ob die Personen überhaupt im Betrieb beschäftigt sind und wer nach §§ 7 und 8 BetrVG wahlberechtigt und wählbar ist, …
LAG Thüringen, BB 2020, 1726-1728 (Beschluss vom 24.06.2020, 4 TaBV 12/19)
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