Thüringer FG: Aufbewahrungskosten für Mandantendaten im Rechenzentrum der DATEV sind für Steuerberater mangels einer Verpflichtung nicht passivierbar (Urteil vom 01.12.2016, 1 K 533/15)
Werden von einem Steuerberater im Rahmen eines bestehenden Mandantenverhältnisses die Kosten für die Aufbewahrung der Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum getragen und wird mit den Mandanten hierfür keine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen, kann mangels einer privatrechtlichen Verpflichtung keine Rückstellung gebildet werden, da die Aufbewahrungskosten vielmehr freiwillig zur Mandantenbindung getragen werden.…
FG Thüringen, BB 2018, 304-306 (Urteil vom 01.12.2016, 1 K 533/15)
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