Transparenzregister als Vollregister – Der (geplante) Federstrich des Gesetzgebers und weitere Änderungen im Überblick
Ein Paradigmenwechsel bahnt sich im Zusammenhang mit dem Transparenzregister an: Die Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG soll entfallen, sodass alle Rechtseinheiten fortan verpflichtet wären, ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister aktiv und positiv zur Eintragung mitzuteilen. Es soll damit zum sogenannten Vollregister ausgestaltet werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese geplante Änderung sowie weitere wesentliche Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister.…
Rodatz/Judis/Bergschneider, BB 2021, 1115-1119
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