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BB 2020, 996
FG Münster 
(Un-)Sicherheitszuschlagsmethode als Schätzungsmethode (Urteil vom 25.02.2020, 5 K 2066/18 U)

Die sog. (Un-)Sicherheitszuschlagsmethode ist immer dann als Schätzungsmethode geeignet, wenn die Hinzuschätzung nach der Richtsatzmethode wegen fehlender Vergleichsdaten nicht anwendbar und auch eine Bargeldverkehrsrechnung wegen anderweitiger Einkünfte nicht zielführend ist.

FG Münster, BB 2020, 996-1000 (Urteil vom 25.02.2020, 5 K 2066/18 U)

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