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BB 2020, 337
BGH 
Unanwendbarkeit des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Eigenverwaltung (Urteil vom 03.12.2019, II ZR 457/18)

§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB ist auf den Erwerb eines Handelsgeschäfts aus der Insolvenz auch dann nicht anwendbar, wenn die Veräußerung nicht durch den Insolvenzverwalter, sondern durch den Schuldner in der Eigenverwaltung erfolgt.

BGH, BB 2020, 337 (Urteil vom 03.12.2019, II ZR 457/18)

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