Unternehmensbewertung bei geplant aufeinanderfolgenden Strukturmaßnahmen (Beschluss vom 10.03.2016, 26 W 14/13)
Die anlässlich einer Eingliederung zu bewertende Relation der an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen hat sich auf deren Ertragswerte zu dem in Rede stehenden Bewertungsstichtag zu beziehen, so dass spätere Strukturmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Umtauschrelation außer Betracht bleiben. Einwendungen gegen die den jeweiligen Kompensationsleistungen zugrundeliegenden Bewertungen oder Unternehmenswertrelationen sind in den den jeweiligen Bewertungsanlass betreffenden Spruchverfahren geltend zu machen.…
OLG Düsseldorf, BB 2017, 368 (Beschluss vom 10.03.2016, 26 W 14/13)
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