Unternehmensidentität – Kein “ruhender Gewerbebetrieb” im Gewerbesteuerrecht – Fortbestehen der Unternehmensidentität bei einer Besitzpersonengesellschaft (Urteil vom 30.10.2019, IV R 59/16)
Der vortragsfähige Gewerbeverlust i. S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung (“ruhender Gewerbebetrieb”) gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersartige werbende Tätigkeit aufgenommen wird. …
BFH, BB 2020, 989-994 (Urteil vom 30.10.2019, IV R 59/16)
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