Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 S. 2 KStG bei ausschließlich auf Anteilsveräußerungen ausgerichtetem Geschäftsbetrieb (Urteil vom 15.06.2016, I R 64/14)
Der Senat hält daran fest, dass als “Erwerb” i. S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG nur ein abgeleiteter Erwerb angesehen werden kann, der voraussetzt, dass Anteile an den Gesellschaften durch einen Übertragungsakt von einem Dritten erworben wurden (Senatsurteil vom 3. Mai 2006 I R 100/05, BFHE 214, 90, BStBl II 2007, 60 [BB 2006, 2113 m. BB-Komm. Behrens]; Senatsbeschluss vom 12. …
BFH, BB 2016, 2660-2662 (Urteil vom 15.06.2016, I R 64/14)
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