Verbotene Einlagenrückgewähr bei der Besicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs (Urteil vom 10.01.2017, II ZR 94/15)
a) Bei der Besicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs des Sicherungsnehmers gegen den Aktionär durch die Aktiengesellschaft mit einer dinglichen Sicherheit ist der Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch im Sinn des § 57 Abs. 1 Satz 3 AktG der Freistellungsanspruch gegen den Aktionär. Dieser ist vollwertig, wenn nach einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung im Zeitpunkt der Besicherung ein Forderungsausfall für den Darlehensrückzahlungsanspruch unwahrscheinlich ist.…
BGH, BB 2017, 1102-1103 (Urteil vom 10.01.2017, II ZR 94/15)
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