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BB 2021, 954
LAG Nürnberg 
Verdeckte Videoüberwachung, Verdachts- und/oder Tatkündigung sowie ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung (Urteil vom 08.12.2020, 7 Sa 226/20)

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer aus dem Warenbestand des Arbeitgebers Waren zum Eigenverbrauch entnimmt oder dem dringenden Verdacht unterliegt, dies zu tun.

LAG Nürnberg, BB 2021, 954-960 (Urteil vom 08.12.2020, 7 Sa 226/20)

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