Verfassungsfeste Erhebung der Grundsteuer mittels Grundsteuererklärung
Das BVerfG hat am 10.4.2018 die derzeitige Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Frist zur Neuregelung bis 31.12.2019 gesetzt. Sobald der Gesetzgeber diese Neuregelung erlassen hat, sollen die beanstandeten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fortgelten, aber nicht länger als bis zum 31.12.2024. Da der 2016 vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates für eine verfassungsfeste Erhebung der Grundsteuer nach Regierungsangaben 6–10 Jahre Vorlauf benötigt hätte, …
Broer/Jarass, BB 2018, 919-923
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