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BB 2019, 2707
LG Trier 
Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal – ungeklärte Rechtslage kann den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben (Urteil vom 19.09.2019, 5 O 417/18)

Allein die Information in einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG über Unregelmäßigkeiten der verwendeten Software bei Dieselmotoren des Typ EA 189 ist nicht geeignet, um von einer den Beginn der Verjährung der Schadensersatzansprüche auslösenden Kenntnis nach § 199 BGB der Klagepartei auszugehen.

LG Trier, BB 2019, 2707-2708 (Urteil vom 19.09.2019, 5 O 417/18)

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