Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr bei Gebrauchtwagen (noch) zulässig (Urteil vom 18.11.2020, VIII ZR 78/20)
a) § 475 Abs. 2 letzter Halbs. BGB aF (= §476 Abs. 2 letzter Halbs. BGB nF) verstößt gegen die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, weil nach dieser Vorschrift entgegen Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Verbrauchsgüterkauf-RL bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über gebrauchte Sachen eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist für Sachmängelgewährleistungsrechte auf weniger als zwei Jahre zugelassen wird. …
BGH, BB 2021, 590-596 (Urteil vom 18.11.2020, VIII ZR 78/20)
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