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BB 2020, 2215
BFH 
Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung (Beschluss vom 16.06.2020, VIII B 151/19)

Es liegt ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung nach § 155 FGO i.V. m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO vor, wenn das FG unmittelbar nach der Niederlegung des Mandats durch den Prozessbevollmächtigten den Termin zur mündlichen Verhandlung während der Hauptferienzeit bestimmt und die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist.

BFH, BB 2020, 2215-2216 (Beschluss vom 16.06.2020, VIII B 151/19)

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