Versetzung – Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats – Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte bei Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätzen und Auswahlrichtlinien (Beschluss vom 24.09.2024, 1 ABR 31/23)
Schriftstücke, die der Arbeitgeber anlässlich einer Bewerbung – allein oder zusammen mit dem jeweiligen Bewerber – angefertigt hat, gehören nur dann zu den dem Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorzulegenden Unterlagen, wenn sie vom Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt wurden (Rn. 17).
BAG, BB 2025, 1020-1024 (Beschluss vom 24.09.2024, 1 ABR 31/23)
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