Voraussetzungen für eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit für Hinzurechnungsbesteuerung (Urteil vom 20.11.2015, 10 K 1410/12 F, I R 94/15)
Der Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG unterliegen Einkünfte einer in einem Niedrigsteuerland der EU ansässigen Tochtergesellschaft, wenn der Gegenbeweis einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Tochtergesellschaft nicht geführt werden kann. Für die Kriterien Art, Umfang und Substanz der wirtschaftlichen Tätigkeit ist auf die entschied EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache Cadbury Schweppes zurückzugreifen.…
FG Münster, BB 2016, 2208-2217 (Urteil vom 20.11.2015, 10 K 1410/12 F, I R 94/15)
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