Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehensverträgen im Falle der bankseitigen Kündigung wegen Schuldnerverzugs
Die in Deutschland gängige Praxis der festverzinslichen Immobiliardarlehen führt dazu, dass der Darlehensnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens der Bank im Wege der Vorfälligkeitsentschädigung den entgangenen Zinsgewinn zu ersetzen hat. Dieser allgemein anerkannte Rechtsgrundsatz wurde nunmehr vom XI. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) für den Fall der bankseitigen Kündigung wegen Schuldnerverzugs im Rahmen einer zu einem Anerkenntnisurteil führenden mündlichen Verhandlung in Frage gestellt. …
Edelmann/Hölldampf, BB 2014, 202-207
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