WPK: Änderungen von Prüfungsvorschriften durch das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
Das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich (BGBl. I Nr. 69 vom 5.3.2025) enthält zahlreiche Änderungen, die zur Umsetzung und Durchführung von EU-Vorgaben erforderlich sind. Für WP/vBP sind folgende Änderungen relevant: Der Umfang der Jahresabschlussprüfung sowie der Organisationspflichten bei Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) soll auf die Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union erweitert werden (§ 24 ZAG, …
BB 2025, 682
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