WPK: Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz sowie der Erläuterungen zur Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 3 S. 1 GwG
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG hinsichtlich der möglichen Personen des Geldwäschebeauftragten aktualisiert. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise stehen sowohl als Lesefassung als auch als Version im Änderungsmodus zur Verfügung. Personen, die der Praxisleitung angehören, dürfen demnach nicht mehr als Geldwäschebeauftragte bestellt werden, …
BB 2023, 426
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