WPK: Berufsregister 2019 – Beurlaubungen, Anerkennungen von Berufsgesellschaften und Widerrufsverfahren zeigen eine rückläufige Tendenz
Der Bericht aus dem Berufsregister 2019 erläutert die Arbeit der WPK sowohl als Dienstleister als auch als Aufsichtsbehörde. Die Mitgliederabteilung, in der das Berufsregister geführt wird, begleitet die Mitglieder von der Bestellung, über die Anerkennung, ggf. Beurlaubungen oder Ausnahmegenehmigungen bis zum Verzicht. Sie führt aber auch die Widerrufsverfahren durch. Darüber hinaus berät sie die WPK-Mitglieder zu verschiedenen beruflichen Themen, …
BB 2020, 1642
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