WPK: Coronavirus – Auswirkungen der Pandemie auf die Prüfung der Vollständigkeitserklärung und Mengenstromnachweise nach dem Verpackungsgesetz
Die WPK hat das Bundesumweltministerium gebeten, sich bei den Landesvollzugsbehörden dafür einzusetzen, dass etwaige bußgeldbewährte Fristversäumnisse, die bei der Hinterlegung bzw. Vorlage von Nachweisen drohen, nicht zu Sanktionen führen. Die WPK verweist auf eine Verlautbarung der BaFin vom 18.3.2020, die es Prüfern gestattet, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zunächst von Vor-Ort-Prüfungen abzusehen und mit der mitteilt wird, …
BB 2020, 810
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