WPK: Coronavirus – Überbrückungshilfe für KMU – Antragsberechtigung für Unternehmen mit saisonalen Schwankungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert über eine Ergänzung im Hinblick auf die Antragsberechtigung von Unternehmen. Antragsberechtigt sollen demnach auch folgende Unternehmen sein: “Unternehmen, die aufgrund von starken saisonalen Schwankungen1706 ihres Geschäfts, im April und Mai 2019 weniger als 5 % des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, können von der vorgenannten Bedingung des sechzigprozentigen Umsatzrückgangs freigestellt werden.…
BB 2020, 1705-1706
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