WPK: Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten jetzt digital
WP/vBP unterliegen als nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichtete den sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, anlassunabhängig die Einhaltung dieser Pflichten bei ihren Mitgliedern zu überprüfen. Darüber hat die WPK wiederholt berichtet. Zur Überprüfung hat die WPK in den vergangenen fünf Jahren jeweils den Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten in Papierform an eine IT-gestützte Zufallsauswahl von WP/vBP-Praxen versandt. …
BB 2024, 618
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