WPK: Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte und Übermittlung von Nachweisen über die Teilnahme an der Fortbildung
Erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD können Anträge auf Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gestellt werden, da es die Rechtsgrundlagen für eine Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte erst ab diesem Zeitpunkt geben wird. Für ein schnelles Registrierungsverfahren wird die WPK nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Mitgliederbereich “Meine WPK” einen digitalen Antrag zur Verfügung stellen. …
BB 2024, 2984
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