WPK: Registrierung von WP/vBP im Portal goAML der FIU zur Bekämpfung der Geldwäsche
WP/vBP sind nach dem Geldwäschegesetz unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG abzugeben. Die Abgabe der Verdachtsmeldung hat elektronisch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financal Intelligence Unit – FIU) zu erfolgen. Hierfür hat die FIU das elektronische Meldeportal goAML Web eingerichtet. Unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung müssen sich WP/vBP als Verpflichtete des GwG bei der FIU elektronisch registrieren (§ 45 Abs.…
BB 2021, 2410
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