WPK: Stellungnahme zur OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard “Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.”
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat mit Schreiben vom 11.1.2019 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der “OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard ‘Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.’” Stellung genommen. Der Text ist unter www.wpk.de abrufbar.
BB 2019, 234
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