WPK: Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen im Bundesgesetzblatt verkündet
Am 19.6.2023 wurde die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die WPK hatte am 19.5.2023 zum Entwurf der Verordnung Stellung genommen. Hinsichtlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs sah der Entwurf in § 1 Abs. 1 b) vor, dass als Wohnungsunternehmen die Unternehmen gelten, die “sich nach dem in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag festgesetzten Gegenstand oder nach ihrer tatsächlichen Geschäftstätigkeit mit dem Bau oder der Bewirtschaftung von Wohnungen im eigenen Namen befassen. …
BB 2023, 1514
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